1.1 Präambel und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Wildnisschule Funkenflug, Ben Kretzschmar, Zschopenthal 28, 09579 Grünhainichen) vertreten durch Ben Kretzschmar, im Folgenden auch Auftragnehmer genannt und Ihnen als Kunde, im Folgenden auch Auftraggeber genannt, im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden/Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind alle Personen, Unternehmen, Firmen, Vereine, Gruppen, Institutionen, die sich für die Leistungen der Wildnisschule Funkenflug interessieren und Leistungen, also Kurse, Weiterbildungen, Touren, Beratungen, Coachings usw., im Folgenden Veranstaltungen von diese erwerben bzw. buchen.
2.1. Der Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die Wildnisschule Funkenflug behält sich vor, Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen in der Durchführung der Veranstaltungen vorzunehmen, sofern diese notwendig werden. Diese Abweichungen dürfen nicht erheblich sein und das Gesamtangebot der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Die Wildnisschule Funkenflug behält sich vor, eventuelle Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Veranstaltung einzusetzen. Der Vertrag besteht in diesem Falle weiterhin zwischen dem Auftraggeber und der Wildnisschule Funkenflug.
Die Leistung von der Wildnisschule Funkenflug beschränkt sich ausschließlich auf den vereinbarten Schulungs-, Trainings- oder Veranstaltungsrahmen. Für die Erzielung von bestimmten wirtschaftlichen, strukturellen oder personellen Zielsetzungen übernimmt die Wildnisschule Funkenflug weder Haftung noch Verantwortung.
2.2. Aufsichtspflicht und Verantwortung
Der Betreuer einer Organisation hat während der Veranstaltung weiterhin die Aufsichtspflicht für Minderjährige und / oder Behinderte. Die Betreuer / Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Minderjährigen und / oder Behinderte darüber zu belehren, den Anweisungen der Trainer der Wildnisschule Funkenflug, welche im Rahmen der Veranstaltungen / Camps eingesetzt werden, Folge zu leisten. Für eine größtmögliche Sorgfalt und gewissenhafte Beaufsichtigung benötigen wir im
Vorfeld alle umfassenden Informationen über Besonderheiten (Medikamente,
Gesundheitsbeeinträchtigungen, Nahrungsunverträglichkeiten, Allergien, Herz-, Kreislauf- und Atemwegsproblemen, Epilepsie, zurückliegende Operation etc.) der Teilnehmer und eine schriftliche Zustimmung / Nichtzustimmung der Sorgeberechtigten zu möglichen Aktivitäten. Sollten Betreuungspersonen im Laufe der Veranstaltung wichtige Aufgaben übernehmen (anleiten, sichern etc.) müssen sich diese den möglichen Gefahren bewusst sein und entsprechende Verantwortung tragen. Über eine bestehende Schwangerschaft würden wir gern in Kenntnis gesetzt werden.
3.1 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an einer Leistung an. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post oder Email zustande. Auch die Bezahlung der Rechnung vorab ist der Auftragsbestätigung gleichgesetzt. Telefonisch besprochenen Angeboten muss immer eine schriftliche Festsetzung folgen. Der Auftraggeber erkennt mit der Unterzeichnung bzw. mit der Bezahlung der Rechnung die AGB von der Wildnisschule Funkenflug an.
3.2. Mängelrüge
Der Auftraggeber hat fünf Tage nach Abwicklung des Auftrages Zeit, etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Sollte uns eine Mängelrüge gestellt werden, muss der Wildnisschule Funkenflug die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte die Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechtes oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
4. Haftung
Jeder Teilnehmer der Veranstaltungen von der Wildnisschule Funkenflug handelt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Wildnisschule Funkenflug gewährleistet eine gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsmäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Anweisungen des Veranstalters oder dessen von im eingesetzten Personal ist Folge zu leisten. Gleichzeitig erkennt der Teilnehmer an, dass er für die eigenen Handlungen im Rahmen der Veranstaltung und deren Folgen selbst verantwortlich ist. Sollte der Teilnehmer mit gesundheitlichen Risiken oder Vorerkrankungen konfrontiert sein, so hat er den Veranstalter bei Anmeldung darüber
zu informieren. Sollte sich herausstellen, dass der Teilnehmer trotz entsprechender Erkrankung bzw. Beeinträchtigung wissentlich keine, nur unvollständige oder falsche Angaben dazu gemacht hat, kann er von der gebuchten Leistung ausgeschlossen werden ohne Erstattung des bezahlten Betrages. Der Auftraggeber und die Teilnehmer verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem zur Verfügung gestelltem Material. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden, die während der Veranstaltung entstehen, haftet der Auftraggeber bzw. Teilnehmer. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer seine Kenntnisse über den Inhalt der Veranstaltung. Gleichzeitig nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass die Veranstaltung ganz oder zu einem großen Teil in der freien Natur stattfindet. Damit kann er vielfältigen Wetter- und Windverhältnissen, Dunkelheit, Kälte und unwegsamen Geländebeschaffenheiten ausgesetzt sein. Der Umgang mit Dingen wie Messer, Feuer, Handwerkszeugen, Naturmaterialien, und der direkte Kontakt mit Pflanzen und Tieren ist unabdingbar. Die Wildnisschule Funkenflug tut ihr Bestes um die Sicherheit
aller Teilnehmer zu gewährleisten. Wenn der Teilnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die unterschriebene Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nötig.
Der Teilnehmer muss selbst, über die Erziehungsberechtigten oder den gesetzlichen Vertreter unfallversichert / krankenversichert sein. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an den Leistungserbringer, deren Verursachung volljährigen Teilnehmern obliegt, werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben. Bei durch den Teilnehmer herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Teilnehmer sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßem Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material und Ausrüstung. Viele der in den Kursen vermittelten Inhalte sind auf Notsituationen zugeschnitten. Bei der Anwendung bzw. Nachahmung der gezeigten, dargestellten, geübten Inhalte kann es u. U. zu Personen- und / oder Sachschäden kommen. Daher geschieht eine Anwendung bzw. Nachahmung im und nach dem Kurs auf eigene Gefahr. Jede Haftung, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte
ergeben könnte, wird abgelehnt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist durchgängig freiwillig und kann auf Grund ihres nicht-alltäglichen Charakters potentielle Risiken für Leib, Leben und psychische Gesundheit der Teilnehmer beinhalten. Für Schäden, an der Ausrüstung, Leib, Leben und der psychischen Gesundheit im Zusammenhang mit
der Veranstaltung wird keine Haftung übernommen.
5. Aufsichtspflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den
Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe, Schulklasse o. ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Nur ausdrücklich bei Veranstaltungen ohne Begleitung einer autorisierten Aufsicht obliegt uns die allgemeine Aufsichtspflicht. Wir übernehmen keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten oder (fahrlässig, vorsätzlich) herbeigeführten Unfällen, Beschädigungen, Verluste oder Erkrankungen.
6. Haftungsausschluss
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mögliche gesundheitliche Schäden oder Verletzungen während der Veranstaltung sofern sie nicht vom Veranstalter grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Teilnehmer übernimmt Eigenverantwortung über all seine Handlungen. Der Teilnehmer bestätigt eine gültige Haftpflicht- und Gesundheitskrankenversicherung abgeschlossen zu haben. Eine Haftung für miteingebrachte Gegenstände wie beispielsweise Kameras und Messer des Teilnehmers ist
ausgeschlossen. Es wird keine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionalität der Kursinhalte übernommen. Vom Veranstalter ausgegebene Gegenstände, Werkzeuge und Hilfsmittel oder betretbare Güter des Veranstalters sind und bleiben das Eigentum des Veranstalters und müssen pfleglich behandelt werden. Kommt es während eines solchen Gebrauchs zu Sach- oder Personenschäden haftet der verursachende Teilnehmer dafür vollständig und der Veranstalter übernimmt dafür keinerlei
Haftung.
7. Widerrufsrecht
Es gilt hier nicht die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung bzw.
Anmeldungsbestätigung, da es sich nach §312G Satz 2, Abs. 9 BGB um Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, deren Erbringung vertraglich einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Ein Widerruf der Buchung bzw. der Anmeldung muss mittels einer eindeutigen Erklärung (schriftlich per Brief oder E-Mail) beim Veranstalter (Wildnisschule Funkenflug, Ben Kretzschmar, Zschopenthal 28, 09579 Grünhainichen, Sachsen/Deutschland, [email protected])
erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Widerrufserklärung beim Veranstalter und der entsprechenden Bestätigung durch diesen.
8.1. Rücktritt durch den Veranstalter
Veranstaltungen, die mit einer Mindestteilnehmerzahl bedingt sind, können vom Veranstalter bis 7 Tage vor Durchführung der Veranstaltung abgesagt werden. Der Teilnehmer erhält die gesamte Summe umgehend zurückerstattet. Sollte der durchführende Trainer plötzlich erkranken, wird die Wildnisschule Funkenflug versuchen einen qualifizierten Ersatz zur Verfügung zu stellen, sollte dies nicht möglich sein, kann der Veranstalter einen Ersatztermin vorschlagen, um die gebuchte Leistung zu erbringen, in diesem Fall bleibt der geschlossene Vertrag vollständig gültig, wobei sich nur das Datum der Veranstaltung ändert. Für daraus eventuelle entstehende Schäden und Kosten, inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeglicher Art, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
Sollte ein Minderjähriger trotz wiederholter Aufforderung die Veranstaltung stören, sein Verhalten eine Gefährdung für sich oder andere Teilnehmer darstellen, kann der Veranstalter mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Es besteht in diesem Falle kein Recht auf Rückzahlung der Gebühren.
8.2. Rücktritt durch den Auftraggeber
Der Vertragsabschluss verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Veranstaltungskosten. Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung entstehen dem Auftraggeber folgende Kosten:
- – grundsätzlich wird bei jedem Widerruf eine Stornogebühr von 10% fällig
- – bis 6 Wochen vor Veranstaltung: 30% der Kosten
- – bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 60 % der Kosten
- – bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 90 % der Kosten
- – 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Kosten
Die Stornogebühren sind binnen 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbestätigung zu zahlen bzw. werden von der schon gezahlten Teilnahmegebühr abgezogen und diese ebenfalls binnen 14 Tagen zurück überwiesen. Sämtliche Kostenpauschalen verstehen sich zuzüglich eventuell getätigter Ausgaben, Auslagen oder Anschaffungen des Veranstalters (z.B. extra für die Buchung beschafftes Equipment), die nicht mehr rechtzeitig rückabgewickelt werden können. Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich (auch per E-Mail) und bedarf zur Gültigkeit der Bestätigung des Veranstalters. Alternativ kann auch eine Ersatzperson an der Veranstaltung teilnehmen.
8.3. Höhere Gewalt
Sollte die Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Dauerregen, Überflutung, Orkan, Waldbrände, Polizeieinsätze, Pandemien) erheblich gefährdet, beeinträchtigt, erschwert oder verhindert sein oder ist die Sicherheit des Auftragsgebers nicht mehr gewährleistet werden, so kann nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen oder örtlichen Verlegung, sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung einbehalten. Im Fall eines Verbotes von offenem Feuer, für den Zeitraum der Veranstaltung, durch die Gesetzgebung sind, aufgrund von höherer Gewalt, Erstattungsansprüche oder Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers gegenüber des Auftragsnehmers ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre
personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung. Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail
Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Die Wildnisschule Funkenflug weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Sollten Sie bei der Anfrage über unser Formular, der Übermittlung von weiteren Angeboten zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten für diesen Fall speichern und verwenden. Der Veranstalter ist berechtigt, Aufzeichnungen (Videos und Fotos) der Veranstaltung und seiner Teilnehmer in jeder medialen Form zu erstellen. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der / die Teilnehmer/in einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung auch ungefragt Fotos, Videos und
Tonaufnahmen erstellt werden. Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Medien (Videoaufnahmen, Fotografien, Tonmitschnitte, etc.) kommerziell für sein gesamtes Marketing im Internet (eigene Website, Websites von Dritten und Partnern, Social Media Plattformen, Foren und Blogs, Netzwerken und Suchmaschinen), Printprodukte und Merchandise zu nutzen. Ein Verkauf der entstandenen Medien an Dritte ist ausgeschlossen. Sollten Teilnehmer einer möglichen Anfertigung und Verwendung o.g, Medien widersprechen, so müssen Sie dies ausdrücklich schriftlich vor Beginn des Kurses tun. Persönlichkeitsrechte bleiben so unverletzt. Für mögliche, dem Veranstalter entstehende Kosten, Schäden und Ausfälle durch eventuellen späteren, nachträglichen Widerspruch haftet der Teilnehmer vollständig.
10. Genussmittel und Ablenkungen
Der Konsum von Alkohol und / oder Drogen ist während der gesamten Veranstaltung nicht erwünscht. Wir weisen darauf hin, dass deren Konsum auch zum Ausschluss von der Veranstaltung führen kann. Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets, die zur Veranstaltung mitgebracht werden, finden wir eine angemessene Lösung vor Kursbeginn.
11. Allgemeines
Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Dem Teilnehmer steht es frei, die
Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu verlassen. Rückzahlungsansprüche seitens des Teilnehmers bestehen hierbei nicht. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Veranstaltungen, Seminare, Kurse und Workshops finden zum Teil oder gänzlich im Freien und bei Dunkelheit statt, unabhängig von Jahreszeit und Witterung. Jede/r Teilnehmer/in muss körperlich und geistig gesund sein. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an den Veranstaltungen, Seminare, Kurse und Workshops ist jede Teilnehmerin selbst verantwortlich, Gleiches gilt für das physische und psychische Wohlbefinden während der Teilnahme. Haustiere sind während der Veranstaltungen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zusage durch den
Veranstalter erlaubt. Die hygienischen Einrichtungen, Kochmöglichkeiten- und Kochgeräte, alle sonstigen Einrichtungen, Gegenstände, Hilfsmittel und Werkzeuge entsprechen nicht gesetzlichen Vorschriften und sind auch nicht auf ihr Verkehrstüchtigkeit und Bedenkenlosigkeit geprüft. Sie dürfen von den Teilnehmern auf eigene Gefahr nach vorheriger Prüfung durch diese selbst für die Dauer der Veranstaltung genutzt werden. Die Möglichkeit zur Nutzung ist unentgeltlich, freiwillig und keine Dienstleistung und erfolgt
auf eigene Gefahr. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus. Die Teilnehmer erwerben kein Recht auf Nutzung durch die Teilnahme an einer Veranstaltung.
12. Urheberrecht/ Copyright
Die im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Dokumente und Unterlagen obliegen dem
Urheberrecht von Wildnisschule Funkenflug und sind deren geistiges Eigentum. Sie dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden.
13. Gerichtsstand
Amtsgericht Marienberg
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.